Geltungsbereich
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Offerten, Lieferungen und
Leistungen der Zaptec Schweiz AG, Au ZH (im Folgenden Zaptec Schweiz).
Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
Leistungen der Zaptec Schweiz AG, Au ZH (im Folgenden Zaptec Schweiz).
Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
Offerten
Unbefristete Offerten bleiben bis zur Auftragsbestätigung durch Zaptec Schweiz
unverbindlich.
unverbindlich.
Preise
Sämtliche Preise in allen Offerten und Verträgen zwischen dem Kunden und Zaptec
Schweiz verstehen sich netto, ohne Skontoabzug in Schweizer Währung. Steuern und
Abgaben, die auf Abschluss oder Erfüllung der Verträge erhoben werden, bzw. deren
Erhöhung gehen zu Lasten des Kunden.
Preisänderungen ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden bleiben vorbehalten.
Preisberichtigungen aufgrund von Irrtümern sowohl auf den Rechnungen, als auch auf
Preislisten, Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen und Offerten bleiben Zaptec Schweiz
vorbehalten.
Preisberichtigungen aufgrund von Irrtümern sowohl auf den Rechnungen, als auch auf
Preislisten, Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen und Offerten bleiben Zaptec Schweiz
vorbehalten.
Verpackung und Versand
Die Ware wird für den Versand angemessen verpackt. Falls mit dem Besteller nicht
anders vereinbart, versendet Zaptec Schweiz die Ware in der Regel per Post oder
Kurierdienst. Eine Transportversicherung wird auf Verlangen des Bestellers für dessen
Rechnung abgeschlossen. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Allfällige Schäden sind sofort bei Empfang dem zuständigen Transportunternehmen zu
melden.
Prüfung und Abnahme
Der Besteller hat die gelieferte Ware so rasch als möglich zu prüfen und festgestellte
Mängel umgehend schriftlich Zaptec Schweiz zu melden. Versäumt der Besteller die
sofortige Meldung, gilt die Ware als genehmigt, soweit es sich nicht um Mängel handelt,
die bei übungsgemässer Untersuchung nicht erkennbar waren. Bei nachweisbar
fehlerhafter Lieferung wird – schriftliche und fristgerechte Beanstandung vorausgesetzt
– kostenloser Ersatz geleistet. Weitergehende Ersatzansprüche werden ausgeschlossen.
Garantie und Beanstandungen
Garantieansprüche bestehen nur für Artikel, die über Zaptec Schweiz bezogen wurden.
Auf Produkte der eigenen Herstellung gewährt Zaptec Schweiz 5 Jahre Garantie gegen
Herstellungsfehler. Auf alle übrigen Produkte gewährt Zaptec Schweiz die übliche
Fabrikgarantie, soweit eine solche vom Produktehersteller und/oder Zulieferanten
gegenüber Zaptec Schweiz zugestanden wird.
Für Garantieleistungen, Reparaturen und Rücksendungen gilt das Bring-In-Prinzip. Der
Kunde verpflichtet sich, das Produkt auf eigene Kosten und Gefahr an den Geschäftssitz
des Anbieters zu überbringen bzw. zu versenden. Nach erfolgter Reparatur oder
Abwicklung der Garantieleistung wird das Produkt dem Kunden auf Kosten des
Anbieters zurückgesendet.
Kunde verpflichtet sich, das Produkt auf eigene Kosten und Gefahr an den Geschäftssitz
des Anbieters zu überbringen bzw. zu versenden. Nach erfolgter Reparatur oder
Abwicklung der Garantieleistung wird das Produkt dem Kunden auf Kosten des
Anbieters zurückgesendet.
Ausgenommen von der Garantie sind Verschleissteile. Die Garantie gilt nur für Materialund Fabrikationsfehler. Sie gilt z.B. nicht für Fehler aufgrund unsachgemässer
Installation bzw. Inbetriebnahme und Behandlung, mangelnder Wartung, normaler
Abnutzung, von Eingriffen und Manipulationen sowie von äusseren Umständen wie
Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw.
Installation bzw. Inbetriebnahme und Behandlung, mangelnder Wartung, normaler
Abnutzung, von Eingriffen und Manipulationen sowie von äusseren Umständen wie
Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw.
Ein Anspruch auf ein Neugerät besteht ausschliesslich im Falle eines Neudefekts.
Sofern verfügbar, erfolgt die Ersatzlieferung durch generalüberholte, neuwertige Geräte.
Sofern verfügbar, erfolgt die Ersatzlieferung durch generalüberholte, neuwertige Geräte.
Zaptec Schweiz übernimmt keine Garantie dafür, dass die von uns gelieferte
Hardware/Software mit der beim Anwender vorhandenen oder im Markt erhältlichen
Hardware/Software kompatibel ist. Die Gewährleistung für dadurch entstandene direkte
oder indirekte Schäden und allf. Datenverlust ist ausgeschlossen. Die Garantiezeit
beginnt ab Lieferdatum. Für Mängel, die ihre Ursache nachweisbar in schlechtem
Material oder fehlerhafter Fabrikation haben, verpflichtet sich Zaptec Schweiz, die
mangelhafte Ware nach ihrer Wahl kostenlos nachzubessern oder zu ersetzen. Der
Kunde hat keinen Anspruch auf Wandelung und Minderung sowie die Geltendmachung
von Schadenersatz. Die mangelhaften Waren sind dabei unverzüglich nach Auftreten
des Mangels an uns zurückzusenden. Jede weitere Gewährleistung wird abgelehnt,
insbesondere auch die Haftung für Kosten der Demontage und der Neumontage. Alle
nicht ausdrücklich vorgesehenen Rechtsbehelfe finden keine Anwendung, insbesondere
(aber nicht abschliessend): Das Recht auf Geltendmachung der teilweisen oder
gänzlichen Unverbindlichkeit des Vertrages zufolge von Übervorteilung oder Irrtum
(einschliesslich Grundlagenirrtums); Die Regelung der Verjährung in Art. 210 OR. 2/2
Hardware/Software mit der beim Anwender vorhandenen oder im Markt erhältlichen
Hardware/Software kompatibel ist. Die Gewährleistung für dadurch entstandene direkte
oder indirekte Schäden und allf. Datenverlust ist ausgeschlossen. Die Garantiezeit
beginnt ab Lieferdatum. Für Mängel, die ihre Ursache nachweisbar in schlechtem
Material oder fehlerhafter Fabrikation haben, verpflichtet sich Zaptec Schweiz, die
mangelhafte Ware nach ihrer Wahl kostenlos nachzubessern oder zu ersetzen. Der
Kunde hat keinen Anspruch auf Wandelung und Minderung sowie die Geltendmachung
von Schadenersatz. Die mangelhaften Waren sind dabei unverzüglich nach Auftreten
des Mangels an uns zurückzusenden. Jede weitere Gewährleistung wird abgelehnt,
insbesondere auch die Haftung für Kosten der Demontage und der Neumontage. Alle
nicht ausdrücklich vorgesehenen Rechtsbehelfe finden keine Anwendung, insbesondere
(aber nicht abschliessend): Das Recht auf Geltendmachung der teilweisen oder
gänzlichen Unverbindlichkeit des Vertrages zufolge von Übervorteilung oder Irrtum
(einschliesslich Grundlagenirrtums); Die Regelung der Verjährung in Art. 210 OR. 2/2
Beanstandete Artikel müssen, sobald ein Mangel oder Defekt festgestellt wird,
unverzüglich retourniert werden. Sofern der Mangel nicht von der Garantie gedeckt ist,
stellen wir den Aufwand für die Reparatur oder die Kosten für einen Ersatzartikel in
Rechnung.
unverzüglich retourniert werden. Sofern der Mangel nicht von der Garantie gedeckt ist,
stellen wir den Aufwand für die Reparatur oder die Kosten für einen Ersatzartikel in
Rechnung.
Haftung
Jegliche Haftung von Zaptec Schweiz für unmittelbare und mittelbare Schäden u. a.
infolge Verspätung der Lieferungen und Leistungen, schlechten Materials, fehlerhafter
Konstruktion oder mangelhafter Ausführung inklusive entgangenem Gewinn wird im
Rahmen des rechtlich Zulässigen ausgeschlossen. Zaptec Schweiz haftet auch nicht,
wenn die Vertragserfüllung infolge höherer Gewalt beschränkt oder unmöglich ist.
Insbesondere wird auch die Haftung für Hilfspersonen ausgeschlossen (Art. 101 Abs. 2
OR).
Rücksendungen
Rücksendungen ohne die erforderlichen Angaben, wie Absender, Kommission,
Rechnungs- oder Auftrags-Nr. und einer kurzen Begründung werden nicht bearbeitet.
Fabrikneue Artikel in unbeschädigter Originalverpackung und ohne zusätzliche
Aufkleber nehmen wir während 2 Wochen ab Auslieferung ohne Bearbeitungsgebühr
zurück. Für verspätete Rücksendungen bis zu 4 Wochen erheben wir eine
Bearbeitungsgebühr (Prüfaufwand) von 20% des Nettobetrages, mindestens CHF 60.-.
Anschliessend werden Rücksendungen ohne vorgängige Absprache mit Zaptec AG nicht
mehr akzeptiert.
Versandkosten, Gebühren und administrative Kosten jeglicher Art gehen zu Lasten des
Kunden. Kundenspezifisch gefertigte Artikel werden nicht zurückgenommen.
Rechnungsstellung
Rechnungen sind nach Eingang umgehend zu prüfen. Der Rechnungsbetrag gilt als
anerkannt, wenn nicht innert 10 Tagen ab Zugang der Rechnung eine schriftliche
Beanstandung erfolgt.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind vom Besteller 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto,
Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. Bei
Zahlungsverzug ist Zaptec Schweiz berechtigt, Verzugszinsen zu den bei den Banken
geltenden Zinssätzen sowie Mahngebühren zu verrechnen.
Technische Angaben
Abbildungen, Mass- und Gewichtsangaben sowie technische Angaben und
Verpackungseinheiten unserer Broschüren sind nicht bindend.
Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei Zaptec
Schweiz.
Leihmaterial
Für allfällige Schäden oder Verlust des Leihmaterials, welches Zaptec Schweiz gratis
oder gegen Bezahlung als Verleiher zur Verfügung stellt, haftet der Besteller während der
ganzen Leihdauer.
Copyright
Das Kopieren unserer Drucksachen oder Internetseiten sowie die vollständige oder
teilweise Vervielfältigung in jeglicher Form ist nur mit schriftlicher Genehmigung der
Geschäftsleitung von Zaptec Suisse SA gestattet.
Datenschutz
Der Besteller stimmt zu, dass seine persönlichen Daten und die technischen Daten zu
den bestellten Geräten sowie Personendaten seiner Kunden für interne Zwecke,
insbesondere für die Geschäftsabwicklung und zur Qualitätssicherung, durch Zaptec
Schweiz und externe Partner sowie deren Konzern- und Partnergesellschaften beschafft,
gespeichert, verwendet und anderweitig bearbeitet werden, wobei auch ein
Datentransfer in europäische Staaten und in die USA möglich ist. Eine Weitergabe der
Daten an Dritte zu anderen Zwecken erfolgt grundsätzlich nicht. Einzelheiten zur
Bearbeitung der Personendaten durch Zaptec Schweiz und Zaptec ASA finden sich in
der Datenschutzerklärung, deren aktuelle Fassung einen integrierenden
Vertragsbestandteil bildet und einsehbar ist auf https://www.zaptec.com/de-ch/zaptec-datenschutz/datenschutzerklaerung.
Kontaktangaben für Fragen und Anliegen zur Datenbearbeitung sowie zum Datenschutz:
- Zaptec Schweiz AG, Riedhofstrasse 11, 8804 Au ZH, Schweiz
- Zaptec Charger AS, c/o Fomo Vassbotnen, Vassbotnen 1, 4313 Sandnes, Norwegen
- E-Mail-Adresse: gdpr@zaptec.com
- Zaptec Schweiz AG, Riedhofstrasse 11, 8804 Au ZH, Schweiz
- Zaptec Charger AS, c/o Fomo Vassbotnen, Vassbotnen 1, 4313 Sandnes, Norwegen
- E-Mail-Adresse: gdpr@zaptec.com
Einsatz von Drittunternehmen
Der Besteller ermächtigt Zaptec Schweiz, in eigenem Namen oder im Namen des
Bestellers Dienstleistungen von Drittunternehmen zu beziehen, beispielsweise InternetAbonnemente zur Vernetzung von Ladeinfrastrukturen. Der Besteller anerkennt hiermit
die anwendbaren Vertragsbestimmungen der Drittunternehmen (namentlich
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sunrise) und verpflichtet sich zu deren
Einhaltung. Zaptec Schweiz übernimmt keine Haftung für das Verhalten von
Drittunternehmen.
Diverse Bestimmungen
Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ist schweizerisches Recht anwendbar.
Die deutsche Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geht in jedem Fall
anderssprachigen Versionen/Übersetzungen vor. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
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Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ist schweizerisches Recht anwendbar.
Die deutsche Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geht in jedem Fall
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
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